TERMS
& CONDITIONS
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Fruchtfolgefestival
Veranstalter:
Fruchtfolgefestival Förderfreunde e.V.
Lindach 4
82256 Fürstenfeldbruck
Stand: Dezember 2025
§ 1 Geltungsbereich & Hausrecht
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Erwerb von Eintrittskarten und den Besuch des „Fruchtfolgefestival“ (nachfolgend „Veranstaltung“).
Die Veranstaltung findet auf privatem Grund in Lindach bei Fürstenfeldbruck statt. Der Veranstalter, der Fruchtfolgefestival Förderfreunde Verein, übt das volle Hausrecht aus.
Den Anweisungen des Sicherheitspersonals sowie der Organisationsleitung ist jederzeit Folge zu leisten. Bei Nichtbefolgung kann ein Platzverweis ohne Erstattung des Ticketpreises ausgesprochen werden.
§ 2 Tickets, Weitergabe & Rückgabe
Keine Personalisierung: Die Tickets sind nicht personalisiert. Der Zutritt wird demjenigen gewährt, der das Ticket am Einlass vorlegt. Eine gewerbliche Weiterveräußerung der Tickets mit Gewinnabsicht ist untersagt.
Kein Widerrufsrecht: Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht für Tickets für terminfixierte Freizeitveranstaltungen kein Widerrufs- oder Rückgaberecht. Bestellte und bezahlte Tickets sind somit grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen, es sei denn, die Veranstaltung wird vom Veranstalter ersatzlos abgesagt (siehe § 8).
Verlust: Bei Verlust des Tickets leistet der Veranstalter keinen Ersatz.
§ 3 Einlass, Sicherheitskontrollen & Festivalbändchen
Ticketvorlage: Jeder Besucher ist verpflichtet, beim Betreten des Veranstaltungsgeländes ein gültiges Ticket vorzuweisen. Das Ticket muss sich in einem unbeschädigten Zustand befinden. Sofern Tickets über digitale Vertriebskanäle erworben wurden, müssen diese in unentwerteter digitaler Form (z. B. auf dem Smartphone) vorgezeigt werden.
Bändchen-Tausch: Beim ersten Einlass wird das Ticket kontrolliert bzw. gescannt und entwertet. Im Gegenzug wird es gegen ein Festivalbändchen getauscht, welches vom Personal angelegt oder ausgehändigt wird. Das Bändchen ist während der gesamten Dauer der Veranstaltung am Handgelenk zu tragen.
Wiedereinlass: Ein erneuter Zutritt zum Gelände und zum Campingplatz ist nur mit einem unbeschädigten, am Handgelenk getragenen Festivalbändchen möglich.
Verloren gegangene oder abgenommene Bändchen verlieren ihre Gültigkeit und berechtigen nicht zum Wiedereinlass.
Sicherheitskontrollen: Das Sicherheitspersonal ist berechtigt, am Einlass sowie auf dem gesamten Veranstaltungsgelände Leibesvisitationen und Taschenkontrollen durchzuführen. Dies dient der Sicherheit aller Besucher.
Verweigerung: Wird die Zustimmung zur Durchsuchung verweigert, kann der Zutritt zum Gelände verwehrt werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen, die offensichtlich stark alkoholisiert sind oder unter Drogeneinfluss stehen, den Zutritt zu verwehren oder sie des Geländes zu verweisen.
§ 4 Jugendschutz
Es gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) mit folgenden
veranstaltungsspezifischen Verschärfungen:
Der Einlass zur Veranstaltung und damit der Erwerb der Tickets ist erst ab 18 Jahren zulässig.
§ 5 Camping, Parken & Fahrzeuge
Inklusivleistung: Die Nutzung des Campingplatzes ist im Ticketpreis enthalten. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz; die Zuweisung erfolgt durch das Einweisungspersonal.
Fahrzeuge auf dem Campingplatz: Kraftfahrzeuge sind auf dem Campingplatz nur zugelassen, wenn sie explizit als Schlafstätte genutzt werden (z. B. Wohnmobile, ausgebaute Vans oder PKW, in denen übernachtet wird). Über die Zulässigkeit entscheidet das Personal vor Ort nach Begutachtung.
Reine Transportfahrzeuge: Fahrzeuge, die lediglich dem Transport dienen und nicht als Schlafplatz genutzt werden, müssen auf den separat ausgewiesenen Parkflächen abgestellt werden.
Müll & Umwelt: Wir bitten um Sauberkeit. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, vor Ort kurzfristig ein Müllpfand zu erheben, das bei Rückgabe eines gefüllten Müllsacks erstattet wird.
Glas: Auf dem Campingplatz ist die Mitnahme von Glasbehältnissen gestattet. Auf dem Infield (Bühnenbereich) gilt § 6.
§ 6 Verpflegung, Verbote & Tiere
Getränke auf dem Infield: Das Mitbringen von eigenen Getränken auf das eigentliche Veranstaltungsgelände (Bühnenbereich/Infield) ist untersagt.
Wasserversorgung: Der Veranstalter stellt auf dem Veranstaltungsgelände kostenloses Trinkwasser zur Verfügung.
Verbotene Gegenstände: Waffen aller Art, illegale Drogen, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, sowie gesetlich verbotene politische oder diskriminierende Symbole sind auf dem gesamten Gelände (inkl. Camping) streng verboten.
Hunde: Das Mitbringen von Hunden ist gestattet, sofern diese permanent an der Leine geführt werden.
Hinweis des Veranstalters: Wir weisen eindringlich darauf hin, dass ein Musikfestival für Tiere eine erhebliche Stress- und Lärmbelastung darstellt. Wir empfehlen im Sinne des Tierwohls dringend, Hunde zu Hause zu lassen. Bei auffälligem Verhalten des Tieres kann ein Platzverweis ausgesprochen werden.
§ 7 Bild- und Tonaufnahmen
Aufnahmen durch Besucher: Das Fotografieren für den privaten Gebrauch ist ausdrücklich erlaubt und erwünscht. Dies gilt auch für professionelle Kameraausrüstung.
Recht am eigenen Bild: Mit dem Betreten des Veranstaltungsgeländes willigt der Besucher unwiderruflich ein, dass er im Rahmen der Veranstaltung fotografiert und gefilmt werden kann. Der Besucher stimmt der unentgeltlichen Verwendung dieser Aufnahmen durch den Veranstalter für Marketingzwecke (z. B. Website, Social Media, Presseberichte) zeitlich und räumlich uneingeschränkt zu.
§ 8 Haftung, Witterung & Höhere Gewalt
Haftung: Der Veranstalter haftet für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Körperschäden haftet der Veranstalter auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Witterung & Abbruch: Die Veranstaltung findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt.
Sollte jedoch durch Witterungsumstände (z. B. schweres Unwetter, Sturm, Hagel) eine Gefahr für Leib und Leben der Besucher bestehen, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung zu unterbrechen oder abzusagen.
Höhere Gewalt: Im Falle einer Absage oder eines Abbruchs aufgrund von höherer Gewalt (Behördliche Anordnung, Unwetter, Terrorwarnung etc.) besteht kein Anspruch auf Schadensersatz (z. B. Reisekosten, Hotelbuchungen). Wird das Festival vor Beginn komplett abgesagt, wird der Ticketnennwert erstattet. Bei einem Abbruch nach Beginn der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung, es sei denn, der Veranstalter hat den Abbruch grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
Lautstärke: Bei Musikveranstaltungen besteht aufgrund der Lautstärke die Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden. Der Veranstalter empfiehlt dringend die Nutzung von Gehörschutz. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecherboxen ist zu vermeiden.
§ 9 Zahlungsmodalitäten
Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände (Eintrittskasse, Getränkestände,
Merchandising) wird ausschließlich Barzahlung akzeptiert. Es gibt keine Möglichkeit zur Kartenzahlung oder Bargeldabhebung auf dem Gelände.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Fürstenfeldbruck.

